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Neue Mietpreisgrenzen in Köln ab 01.01.2022

27.01.2022

Die u. g. Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Grundmiete einschl. sämtlicher Mietnebenkosten ohne Heiz- und Warmwasserkosten). Die angemessenen Kosten richten sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Personen. Generell angemessene Größen/Kosten (Mietrichtwert) für Köln bei Wohnungsbezug ab 01.01.2022: Anzahl Größe Kosten

1 Person 50 qm 651,00 €

2 Personen 65 qm 788,00 €

3 Personen 80 qm 939,00 €

4 Personen 95 qm 1.095,00 €

5 Personen 110 qm 1.251,00 €

jede weitere Person zzgl. 15 qm zzgl. 158,00 €

An Heizkosten können i. d. R. bis zu 1,30 €/qm als angemessen übernommen werden, an Warmwasserkosten i. d. R. bis zu 0,30 €/qm, soweit Warmwasser außerhalb der Wohnung aufbereitet wird. Darüber hinaus gehende Heiz-/Warmwasserkosten werden bezüglich ihrer Angemessenheit für den jeweiligen Einzelfall überprüft.

Für die Übernahme der bei Bezug einer neuen Wohnung in Köln zu entrichtenden Kaution ist
die Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales und Senioren, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103
Köln, zuständig. Eine Vorsprache dort hat grundsätzlich erst dann zu erfolgen, wenn das Job-
center Köln die Übernahme der Kosten für die neue Unterkunft zugesichert hat.

Die Übernahme der Kaution ist unbedingt vor Abschluss eines neuen Mietvertrages und
vor Einzug in eine neue Unterkunft zeitnah zu beantragen. Eine Kaution wird in aller Regel
als Darlehen erbracht.




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